Offenlegungen
Freundliche Satiren von Adam Tintinger
Eduard C. Heinisch
ISBN: 978-3-85252-404-7
21 x 15 cm, 126 S., Hardcover
15,00 €
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Kurzbeschreibung
Offenlegungen
Mit den Zeitungen wurde erst ein bescheidener Anfang gemacht. In Zeiten wie jenen ahnten wir ja schon, daß es bei der Transparenz, die damals gerade in die politische Mode kam, nicht bleiben könne. Dieses bloße Durchschimmern, dieses verheissungsvolle Durchscheinen von Konturen hat doch etwas ungeheuer Aufreizendes an sich. Manche brachten damals den Vergleich mit gewissen Kleidungsstücken der Damenwelt ins Spiel. Das Erotische liegt immer in der teilweisen Entblößung, die noch Raum für die Phantasie läßt.
Die rüden Feministinnen, die es in der heutigen Form in Zeiten wie jenen auch noch nicht gab, haben dieser Hypothese mittlerweile plakatmordend recht gegeben. Wenn schon Ausziehen, dann ganz und brutal. So sind wir auf dem Weg aus den Zeiten wie jenen in solche wie diese von der Transparenz zur Offenlegung gekommen. Jetzt gehn wir aufs Ganze. Medien voran! Trau Dich doch! Wer hätte das gedacht? Da gehören doch die roten Zeitungen im Lande tatsächlich den Roten und die schwarzen den Schwarzen – und sogar die kommunistischen den Kommunisten. Und – wetten, daß! – die Zeitungen vertreten die Interessen ihrer Eigentümer. Die Richtung stimmt. Welch ein Trost in den Unsicherheiten dieser unserer Welt! Jetzt ist’s endlich heraus. Und die Gerüchte, daß das Ordinariat an der AZ und die Handelskammer an der »Volksstimme« und der Poldi Gratz an der Kirchenzeitung beteiligt seien, sind ebenso widerlegt wie der Anteil des FBI am ORF und der COMECON Bank an der Fleischerpostille »Lukullus«.
Der Reiz des Medienwaldes ist dahin, seit wir das alles wissen. Es muß uns allen klar sein, daß solche Offenlegung bei aller Ernüchterung den Appetit steigert. Nein, jetzt darf es kein Halt mehr geben! Jetzt muß weiter offengelegt werden. Nicht etwa fade Zahlen wie die Gehälter von Politikern, Sozialversicherungsdirektoren und Staatsbetriebsmanagern! Zunächst muß an allen Autos neben der hinteren Nummerntafel eine Erklärung über die Eigentumsverhältnisse und neben der vorderen Nummerntafel die Richtung, d. h. das Fahrtziel angegeben werden. Tachometer und Kraftstoffanzeiger sind außen gut sichtbar anzubringen – und die zwanzig letzten Tankstellenbelege sind an die Heckscheibe zu picken. Dann ist die Offenlegung von Haus-, Grund- und Wohnungsbesitz in Angriff zu nehmen. Der Besitzer hat in Übereinstimmung mit den amtlichen Angaben jeweils den letzten Grundbuchsauszug neben der Haus- oder Wohnungstür anzuschlagen. Im unbebauten Gelände sind geeignete Tafeln aufzustellen. Im Wald kann der Anschlag auch an einem Baumstamm erfolgen.
Sehr aufschlußreich wird auch die Offenlegung der Bekleidungsverhältnisse. Die Firmenmarke ist künftig außen zu tragen. Auf dem Rücken ist die Rechnung des Kaufhauses oder Schneiders anzubringen sowie eine Erklärung über den Zweck bzw. die Richtung des Stückes, den Tag des Erwerbs, die voraussichtliche Tragedauer. Die Absicht der Regierung, die Offenlegung auch bei Schnittblumen einzuführen, besteht nur insoferne, als Papierumhüllungen außen mit der Sortenbezeichnung zu kennzeichnen sind und die Richtung, d. h. die Person des Empfängers, gut lesbar anzubringen ist. Die Besitzverhältnisse können außer Betracht bleiben. Nicht jedoch gilt diese Regelung für Topfpflanzen in Anbetracht ihrer längeren Lebensdauer, welche ordnungsgemäß mit den Besitzverhältnissen offenzulegen sind.
Die Offenlegung bei Personen schließlich erfordert zwar eine Novelle des Datenschutzgesetzes, muß aber unbedingt noch in dieser Legislaturperiode in Angriff genommen werden. Es soll die Firmenzugehörigkeit, das Einkommen und der Familienstand zumindest einmal in der Woche durch Tragen einer Offenlegungsplakette nachgewiesen werden. An eine Offenlegung des Religionsbekenntnisses ist, wie wir aus dem zuständigen Ministerium erfahren, jedoch nicht gedacht, da der Schatz der Privatsphäre unter allen Umständen gewahrt werden muß.